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   BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95   

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BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95 (https://dejure.org/1995,31433)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 10 AZR 213/95 (https://dejure.org/1995,31433)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 10 AZR 213/95 (https://dejure.org/1995,31433)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation , vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation und 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation) können die Tarifvertragsparteien in einer tariflichen Regelung über eine Sonderzahlung im einzelnen bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen; dies gilt auch bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Dies folgt aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang der Tarifvereinbarung, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind ( BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation , vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation und 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation) können die Tarifvertragsparteien in einer tariflichen Regelung über eine Sonderzahlung im einzelnen bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen; dies gilt auch bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub.
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation , vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation und 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation) können die Tarifvertragsparteien in einer tariflichen Regelung über eine Sonderzahlung im einzelnen bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen; dies gilt auch bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub.
  • BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 394/94

    Anspruch auf tarifliches Weihnachtsgeld bei Ruhen des Arbeitsverhältnis wegen

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Entsprechendes hat der Senat in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 (10 AZR 394/94 -;, n.v.) für das tarifliche Merkmal des "Tätigseins am 1. Juli ." als Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nach § 21 Abs. 5 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter der co op-Unternehmen (Einzelhandelsbereich) vom 13. Dezember 1989 entschieden.
  • ArbG Elmshorn, 23.02.1995 - 3b Ca 2436/94
    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 23. Februar 1995 - 3 b Ca 2436/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 138/02

    Weihnachtsgeld - Erziehungsurlaub

    Der Senat ist bezüglich der Auslegung des Begriffs der "Beschäftigung" in anderen Tarifwerken zu demselben Ergebnis gekommen (BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 742/94 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 141 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 135; 18. Oktober 1995 - 10 AZR 213/95 - nv.; zum Begriff des Tätigseins: BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 394/94 - nv.).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95

    Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei Ausschluß der Anrechnung der Zeit

    Die von der Revision genannte Entscheidung des Zehnten Senats vom 18. Oktober 1995 (- 10 AZR 213/95 - EEK III/143) steht nicht entgegen.
  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99

    Auslegung eines Tarifvertrages - Wille der Tarifvertragsparteien - Unterbrechung

    Mit dem Begriff "beschäftigt sein" in einem Betrieb oder Unternehmen wird nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur eine tatsächliche Arbeitsleistung im Betrieb oder Unternehmen, sondern generell der Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAG 18. Oktober 1995 - 10 AZR 213/95 - nv.; so im Ergebnis auch zum Begriff "Beschäftigungsmonat" in einem Tarifvertrag: BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 742/94 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 141 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 135).
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